Domain reisebuero-mahlberg.de kaufen?

Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann der Arbeitgeber Reisekosten absetzen?

    Kann der Arbeitgeber Reisekosten absetzen? Ja, Arbeitgeber können bestimmte Reisekosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, sofern sie beruflich veranlasst sind. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten für Dienstreisen, Übernachtungskosten oder Verpflegungsmehraufwendungen. Es ist wichtig, dass die Reisekosten ordnungsgemäß dokumentiert und nachgewiesen werden, um steuerliche Vorteile geltend machen zu können. Es gelten jedoch bestimmte steuerliche Regelungen und Höchstgrenzen, die beachtet werden müssen. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld mit einem Steuerberater oder der zuständigen Finanzbehörde abzustimmen, um sicherzustellen, dass die Reisekosten korrekt abgesetzt werden können.

  • Ist Arbeitgeber verpflichtet Reisekosten zu zahlen?

    Ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Reisekosten zu zahlen? Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. In vielen Fällen sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Reisekosten zu erstatten, wenn die Dienstreise im Rahmen der beruflichen Tätigkeit liegt. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die geltenden Regelungen zu informieren und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber zu klären, welche Kosten übernommen werden. In einigen Fällen können auch steuerliche Regelungen eine Rolle spielen, die die Erstattung von Reisekosten beeinflussen.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten?

    Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten? In Deutschland darf ein Arbeitgeber grundsätzlich den Urlaub nicht einfach verbieten, da Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Allerdings kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Zudem können in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen spezielle Regelungen zum Urlaubsanspruch festgelegt sein. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Urlaubsplanung rechtzeitig und einvernehmlich abstimmen, um Konflikte zu vermeiden. Im Zweifelsfall kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen?

    Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen? In der Regel kann ein Arbeitgeber Urlaub nicht einfach erzwingen, da die Gewährung von Urlaub in der Regel auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basiert. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. wenn der Arbeitgeber aufgrund betrieblicher Gründe Urlaub anordnen muss. In solchen Fällen sollten die gesetzlichen Bestimmungen und eventuell bestehende Tarifverträge beachtet werden. Letztendlich sollte jedoch immer versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Hotel Transsilvanien 3 - Ein Monster Urlaub (DVD)
    Hotel Transsilvanien 3 - Ein Monster Urlaub (DVD)

    Wir begleiten unsere liebste Monster-Familie an Bord eines Luxus-Monster-Kreuzfahrtschiffs, damit auch Drac mal im Sommer etwas Urlaub von der Arbeit in seinem Hotel nehmen kann, in dem er sonst allen anderen immer einen sch√∂nen Urlaub bereitet. Für die Monsterfamilie läuft alles wunderbar: Sie genießen an Bord sämtlichen Spaß, den die Kreuzfahrt zu bieten hat - von Monster-Volleyball bis hin zu exotischen Ausflügen - und frischen nebenbei ihren fahlen Teint im Mondlicht etwas auf. Doch die Traumreise entwickelt sich zu einem Albtraum, als Mavis herausfindet, dass sich Drac in die mysteri√∂se Kapitänin verliebt hat. Denn die hütet ein gefährliches Geheimnis, das die ganze Monsterheit zerst√∂ren k√∂nnte.

    Preis: 7.99 € | Versand*: 3.99 €
  • Walter, Ulrich: Reiseziel Weltraum
    Walter, Ulrich: Reiseziel Weltraum

    Reiseziel Weltraum , Wird Urlaub im Weltraumhotel schon bald Realität? Und wie weit ist es von dort zum nächsten Strand? Wie reist man am besten an ... und wie wieder zurück? Wie sieht er aus, der Reisealltag im All, und warum sollte man eine Reise zum Mond am 9. Juni 2123 nicht verpassen? Der Ex-Astronaut und Bestseller-Autor Ulrich Walter hat den ersten Reiseführer zum Trend kommerzielle Raumfahrt geschrieben. Er stellt Raumflug-Anbieter vor und verrät, welches Wissen, Training und Reisegepäck für einen Trip in den Weltraum unerlässlich sind, inklusive aller Top-Highlights vor Ort und allem, was man für eine gelungene Reise ins All wissen muss. »Warum in den Weltraum reisen, statt etwa nach ... Australien? Weil die Raumfahrt den Menschen verändert. Der Weltraumreisende sieht sich selbst in Zusammenhang mit der Schöpfung: Welche Rolle spiele ich in der Unendlichkeit unseres Universums?« Informativ, spannend und philosophisch - aber auch mit einem guten Schuss Augenzwinkern macht Ulrich Walter Ihre Reise ins All mit diesem Guide garantiert zu einem unvergesslichen Erlebnis. Und am Ziel der gemeinsamen Weltraumreise steht die Erkenntnis: »Dadurch, dass wir nie gekannten Abstand gewinnen, sehen wir unser Leben anders - Dinge, die wir miteinander teilen, werden wertvoller als jene, die uns trennen.« »Ulrich Walter kann uns alles zum Thema Weltraum sagen (...). Er ist unser Mann am Mond.« Markus Lanz , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 19.99 € | Versand*: 0 €
  • Zug statt Flug
    Zug statt Flug

    Zug statt Flug , Deutschland liegt im Herzen Europas und verfügt damit über einen echten Standortvorteil: Die schönsten Plätze des Kontinents liegen oft nur wenige Zugstunden entfernt. Entspannt mit dem Nachtzug kommt man beispielsweise in Malmö oder Bologna an, Städte wie Straßburg oder Salzburg sind sogar in nur zwei Reisestunden zu erreichen. Das Buch stellt aber nicht nur nahe gelegene Reiseziele vor, sondern zeigt auch, wie man vor Ort klimabewusst genießen kann - mit vegetarischen Restaurants, nachhaltigen Hotels und CO2-freien Aktivitäten. -Glanzvolle Höhepunkte ganz ohne Auto und Flug -Den Urlaub bewusst umweltfreundlich genießen -Regionale Infos und Adressen vor Ort , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 24.95 € | Versand*: 0 €
  • Lexware Reisekosten 2024
    Lexware Reisekosten 2024

    Effiziente Reisekostenabrechnung: Mit Lexware Reisekosten erstellen Sie mühelos Abrechnungen für Reise- und Bewirtungskosten. In nur drei Schritten ist die Abrechnung abgeschlossen: Legen Sie den Reisenden an, geben Sie die Reisedaten ein und erfassen Sie die Reisebelege im Handumdrehen. Dies ermöglicht nicht nur eine zeitsparende, sondern auch kosteneffiziente Abwicklung. Umfassende Reisekostenabrechnung Vielfältige Zahlungsoptionen Empfohlen für 3 bis 500 Reisende Online-Routenplaner Einfacher Einstieg mit Assistenten Benutzer- und Rechteverwaltung Effiziente Belegerfassung Speicherung von Reisen und Zielorten Unterstützung durch Programm-Assistenten Leitfaden Reisekosten Belegsammelmappe erstellen und drucken Terminverwaltung über Microsoft® Outlook Automatisierte Reisekostenerfassung Betriebsprüfung und Datenexport Automatische Vorsteuer- und Kilometergeldberechnung Umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten Gewährleistete Rechtssicherheit: Schluss mit der mühsamen Suche nach aktuellen Werten für Abwesenheitszeiten. Lexware Reisekosten verfügt über sämtliche aktuellen Pauschalen gemäß den steuerlichen Richtlinien. Das Programm überprüft zudem automatisch die Richtigkeit Ihrer Eingaben, um eine zu 100 Prozent sichere Abrechnung aller Spesen zu gewährleisten. Steuervorteile durch Fahrtenbuchführung: Die Wahl zwischen der 1%-Regel und dem Fahrtenbuch kann knifflig sein. Lexware Reisekosten nimmt Ihnen die Entscheidung ab und ermittelt automatisch die kostengünstigste Versteuerungsmethode für Ihre Firmenfahrzeuge. Darüber hinaus ermöglicht Ihnen die Software die problemlose Führung eines Fahrtenbuchs gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Damit vermeiden Sie nicht nur potenzielle Schwierigkeiten mit dem Finanzamt, sondern sparen auch aktiv Steuern - Kilometer für Kilometer! Einfache und flexible Integration von Mitarbeitern: Mit der Web-Applikation Lexware myCenter können Sie Ihre Mitarbeiter unkompliziert an Lexware Reisekosten anbinden, einschließlich Außendienstmitarbeitern. Nach einmaliger Einrichtung können sie über das Internet auf ihren geschützten persönlichen Bereich zugreifen. Hier haben sie die Möglichkeit, komplette Reisen oder Belege direkt zu erfassen. Effizientes Arbeiten im Netzwerk: Diese Software-Lösung ermöglicht gleichzeitiges Arbeiten von mehreren Arbeitsplätzen aus. Selbst umfangreiche Datenmengen werden in kürzester Zeit verarbeitet (gilt nur für die pro-Variante). Vergleichstabelle Standard Plus Pro 1 Arbeitsplatz: Für einen Nutzer 1 Arbeitsplatz: Für einen Nutzer 3 Arbeitsplätze: Lizenz für drei Nutzer Bis zu 3 Reisende: Abrechnung für bis zu 3 Personen Bis zu 100 Reisende: Abrechnung für große Gruppen Bis zu 500 Reisende: Skalierbar für umfassende Reisekostenabrechnung Komplette Reisekosten: Umfassende Abrechnung In- und Auslandsreisen: Unterstützt nationale und internationale Abrechnungen Komplette Reisekostenabrechnung: Deckt alle Reisekosten ab In- und Auslandsreisen: Für nationale und internationale Reisen Fahrtenbuch & Online-Routenplaner: Enthält beides In- und Auslandsreisen: Für nationale und internationale Reisen Fahrtenbuch & Routenplaner: Enthält beides Mehrere Firmen verwalten: Verwaltung mehrerer Unternehmen möglich Fahrtenbuch & Online-Routenplaner: Beinhaltet beides Außendienst-Anbindung: Integration von Außendienstmitarbeitern Mehrere Firmen: Verwaltung mehrerer Unternehmen Außendienst-Anbindung: Integration von Außendienstmitarbeitern Projektgruppen & Kostenstellen: Effiziente Verwaltung nach Projekten und Kostenstellen Anforderungen Details Betriebssystem Windows Windows 11, 10 Prozessor 2-GHz oder höher Arbeitsspeicher 4 GB RAM Grafikauflösung mind. 1024x768 (4:3) oder 1366x768 (16:9) Festplattenplatz Mind. 20 GB frei (davon mind. 5 GB auf dem Systemlaufwerk) Webbrowser, Internetzugang Aktueller Webbrowser, Internetzugang und Produktaktivierung erforderlich Für Lexware Netzwerk-Lösungen Microsoft® Windows® Server 2022 / Windows® Server 2019 / Windows® Server 2016 Server: 8 GB RAM; Clients: 4 GB RAM

    Preis: 153.95 € | Versand*: 0.00 €
  • Warum hat der Arbeitgeber keinen Urlaub genehmigt, obwohl der Flug bereits gebucht wurde?

    Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitgeber einen Urlaub möglicherweise nicht genehmigt. Möglicherweise gibt es zu diesem Zeitpunkt bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub oder es gibt wichtige Projekte oder Termine, die nicht ohne weiteres verschoben werden können. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber Bedenken hat, dass der Urlaub die Arbeitsabläufe oder die Produktivität des Unternehmens beeinträchtigen könnte. Es ist wichtig, mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren, um die genauen Gründe für die Ablehnung des Urlaubs zu erfahren.

  • Kann der Arbeitgeber Urlaub zurücknehmen?

    Kann der Arbeitgeber Urlaub zurücknehmen? In der Regel kann der Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub nicht einfach zurücknehmen, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund dafür, wie beispielsweise unvorhergesehene betriebliche Notwendigkeiten. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen und eventuell im Arbeitsvertrag festgelegte Regelungen zum Thema Urlaub einhält. Wenn der Arbeitgeber den Urlaub dennoch zurücknehmen möchte, sollte er dies rechtzeitig mit dem Arbeitnehmer besprechen und gegebenenfalls eine alternative Lösung finden. Letztendlich sollte eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden, um Konflikte zu vermeiden.

  • Wann muss Arbeitgeber Urlaub auszahlen?

    Arbeitgeber müssen Urlaub auszahlen, wenn das Arbeitsverhältnis endet, unabhängig davon, ob es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Rente beendet wird. Dies gilt sowohl für den gesetzlichen Mindesturlaub als auch für etwaige zusätzliche Urlaubstage. Die Auszahlung muss spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Falls der Arbeitnehmer während des Jahres Urlaub genommen hat, wird dieser bereits verbrauchte Urlaub von der Gesamtauszahlung abgezogen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zur Urlaubsauszahlung einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Kann mein Arbeitgeber Urlaub anordnen?

    Kann mein Arbeitgeber Urlaub anordnen? In der Regel kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs festlegen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist. Allerdings muss der Arbeitgeber dabei die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen und eine rechtzeitige Ankündigung geben. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsanspruch einhält und nicht willkürlich Urlaub anordnet. Wenn es Unstimmigkeiten gibt, kann man sich an die zuständige Gewerkschaft oder Arbeitsrechtsexperten wenden.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.